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Allgemeine Geschäftsbedingungen der dp Planzeit GmbH

1. Die allgemeinen Rechtsbeziehung zwischen der dp PLANZEIT GmbH und dem Kundenbetrieb

Der dp Planzeit GmbH, ist durch Bescheid der zuständigen Regionaldirektion der BA die Erlaubnis zur Überlassung von Leiharbeitnehmern und zur Arbeitsvermittlung erteilt worden. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dp PLANZEIT GmbH. Die Aufnahme der Tätigkeit des Mitarbeiters bedeutet in jedem Fall die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dp PLANZEIT GmbH. Dies gilt auch für Kandidaten, die zur Anbahnung einer Tätigkeit im Rahmen des AÜG dem Kundenbetrieb vorgestellt werden.

Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen der dp PLANZEIT GmbH und dem Kundenbetrieb, nicht jedoch zwischen Mitarbeiter und Kundenbetrieb. Die auszuübende Tätigkeit und die Arbeitseinteilung sind mit der dp PLANZEIT GmbH im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu vereinbaren. Die dp PLANZEIT GmbH verpflichtet sich, auf besondere Wünsche und Verhältnisse des Kundenbetriebs Rücksicht zu nehmen, ist jedoch berechtigt, auch während der Ausführung des Auftrages den überlassenen Mitarbeiter abzurufen und durch einen anderen zu ersetzen. Der Kundenbetrieb verpflichtet sich, Mitarbeiter der dp PLANZEIT GmbH nicht in unzulässiger Weise (§ 1 UWG) abzuwerben.

2.Haftung

Die dp PLANZEIT GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl ihrer Mitarbeiter für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtungen entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet die dp PLANZEIT GmbH nicht. Der Kundenbetrieb hat überdies keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Sicherheits- oder Arbeitsgeräte, die er dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt hat.

Die regelmäßige wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Im Fall einer Leistung von Mehrarbeitsstunden, d. h. alle Stunden die über die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Zeit hinausgehen, bedarf es einer vorherigen Absprache mit der dp PLANZEIT GmbH. Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes in Ausnahmefällen gerechtfertigt und unter Vorlage der notwendigen behördlichen schriftlichen Ausnahmegenehmigung mit der dp PLANZEIT GmbH abzustimmen.

3. Rechtsbeziehungen zwischen dem Kundenbetrieb und den überlassenen Mitarbeitern der dp PLANZEIT GmbH

Die überlassenen Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, über alle Geschäftsangelegenheiten des Kundenbetriebs Stillschweigen zu bewahren. Der Kundenbetrieb hat für die bei ihm ausgeführten Arbeiten das Weisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber den überlassenen Mitarbeitern. Die überlassenen Mitarbeiter werden vom Kundenbetrieb über die jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften unterrichtet. Der Kundenbetrieb verpflichtet sich, die vorgeschriebene Schutzkleidung und die Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen. Sollten die Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit ablehnen, haftet der Kundenbetrieb der dp PLANZEIT GmbH gegenüber für die dadurch entstandenen Lohnkosten. Arbeitsunfälle sind der dp PLANZEIT GmbH und der für den Kundenbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden.

4.Vermittlung und /oder Übernahme

Tritt der Mitarbeiter nach dem Beschäftigungsverhältnis bei der dp PLANZEIT GmbH in ein Beschäftigungsverhältnis -gleich welcher Art- beim Kundenbetrieb oder ein mit dem Kundenbetrieb gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen ein, so gilt dies als Vermittlung. Der dp PLANZEIT GmbH steht in diesen Fällen ein Vermittlungshonorar zu. Die Höhe des Vermittlungshonorars ist mit der Aufnahme der Tätigkeit fällig und staffelt sich wie folgt:

  • innerhalb der ersten drei Monate beträgt das Honorar 2,0 durchschnittliche Bruttomonatsgehälter.
  • nach drei Monaten 1,5 durchschnittliche Bruttomonatsgehälter.
  • nach sechs Monaten 1,0 durchschnittliche Bruttomonatsgehälter.
  • nach neun Monaten bis zu 12 Monaten 0,5 durchschnittliche Bruttomonatsgehälter.

 

Nach 12 Monaten fällt kein Vermittlungshonorar mehr an. Der Kundenbetrieb verpflichtet sich, zur Berechnung des durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes, Auskunft über das Jahresbruttogehalt zu erteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. Das Jahresbruttogehalt oder sonstige Bezüge verstehen sich inklusive aller Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. Das Vermittlungshonorar ist auch dann fällig, wenn eine Beschäftigung ohne eine zuvor erfolgte Arbeitnehmerüberlassung aufgrund vermittelter Vorstellungsgespräche nach § 652 ff. BGB zustande kommt, ohne dass der Mitarbeiter zuvor bei der dp PLANZEIT GmbH beschäftigt war. In diesen Fällen beträgt das Vermittlungshonorar 30 % des Jahreseinkommens.

5. Auswahl der dp PLANZEIT-Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der dp PLANZEIT GmbH werden auf ihre fachliche Eignung hin sorgfältig geprüft und ausgewählt. Der Kundenbetrieb verpflichtet sich, die Eignung des Mitarbeiters zu überprüfen, da die dp PLANZEIT GmbH nur für die generelle Eignung der vorgesehenen Tätigkeit einsteht. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Stellt der Kundenbetrieb innerhalb der ersten vier Stunden der Überlassung eine Nichteignung des überlassenen Mitarbeiters fest und verlangt gegenüber der dp PLANZEIT GmbH den Austausch gegen einen anderen Mitarbeiter, so werden diese ersten vier Arbeitsstunden nicht berechnet. Beanstandungen sind bei der dp PLANZEIT GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Entstehen des die Beanstandung begründenden Umstandes vorzubringen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die von unseren Mitarbeitern verursacht werden sowie für deren vorsätzliches Handeln.

6. Rechnung

Die Rechnungen werden wöchentlich aufgrund der schriftlich bestätigten Leistungsnachweise erstellt. Sie sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für die Berechnung ist der auf dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Er enthält alle Lohn- und Lohnnebenkosten für den überlassenen Mitarbeiter. Die Stundensätze gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage sowie sonstige Zuschläge. Die dp PLANZEIT GmbH behält sich außerdem eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze vor, wenn nach Vertragsabschluss Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die dp PLANZEIT GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen. Die regelmäßige Arbeitszeit der dp PLANZEIT-Mitarbeiter entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen oder monatlichen Stundenzahl. Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit um mehr als 15% hinausgehen, sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:

  • Überstunden 25%
  • Arbeitsstunden von 22 bis 6 Uhr (Nachtarbeit) 25%
  • Arbeitsstunden an Sonntagen 50%
  • Arbeitsstunden an Feiertagen 100%

 

Treffen die Zuschläge für Überstunden mit den Zuschlägen für Sonn- und Feiertagen zusammen, wird jeweils nur der höhere Zuschlag berechnet. Der Kundenbetrieb verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf unserem Formularsatz Leistungsnachweis zu prüfen und durch rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Kommt der Kundenbetrieb trotz einmaliger Erinnerung dieser Pflicht nicht nach, hat die dp PLANZEIT GmbH das Recht, nach der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden die Rechnung zu legen.

7. Kündigung

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann beiderseits mit einer Frist von 5 Arbeitstagen gekündigt werden.

8. Höhere Gewalt

Absagen und Änderungen seitens der dp PLANZEIT GmbH sind möglich, wenn infolge nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen, Streik, Krankheit des Mitarbeiters oder ähnliches die vertragsgemäße Durchführung erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

9. Allgemeines

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die dp PLANZEIT GmbH. Als Gerichtsstand unter Vollkaufleuten wird Hannover als Hauptsitz der dp PLANZEIT GmbH vereinbart, und zwar unabhängig davon, wo die Arbeitsleistung erbracht wird.

Stand März 2019